Aus
dem Beratungszentrum für psychische und soziale Fragen
8020 Graz,
Griesplatz 27
Gert LYON
"Social
Integration and Vocational Rehabilitation
for
persons with mental disabilities"
Arbeitspapier
zum
International
Expert Meeting
in
Wien / Velm
vom 6. bis 11. Dezember 1991
Inhaltsverzeichnis
1. Zur
psychiatrischen Versorgung
Einleitung
Psychosoziale Abweichungen werden zwar als Krankheit angesehen,
stellen aber ein Stigma dar, daß mit vielfältigen sozialen
Benachteiligungen verbunden ist. Psychisch kranke Menschen machen
vielen mit ihnen Konfrontierten Angst, weil sie eine eigenartige
Form der Bedrohlichkeit darstellen, weil sie grundlegende
gesellschaftliche Regeln und Normen in Frage stellen und weil sie
häufig nicht wie andere Patienten bereit oder in der Lage sind,
der Krankenrolle zu entsprechen und sich selbst als hilfsbedürftig
zu definieren und konsequent kompetente Hilfe aufzusuchen.
Zahlreiche empirische Untersuchungen haben den Nachweis erbracht,
daß die Diagnosen psychiatrischer Patienten aus unteren sozialen
Schichten ungünstiger ausfallen, Behandlungs- und
Betreuungsaufwand geringer ist, Hilfe leichter durch Kontrolle
und Reha-Maßnahmen häufiger durch desintegrativ wirkende Maßnahmen
(z.B. Invaliditäts Pensionen) substituiert werden, als bei
Patienten aus sozialen Oberschichten.
Eine Psychiatrie der Ausgrenzung, Verwahrung und Desintegration,
deren Symbol das Asyl ist, wird allmählich als veraltet und
dysfunktional erkannt.
International sind in den letzten 15 Jahren:
- die Bettenzahlen der Psychiatrie gesunken
- die stationären Aufenthalte kürzer geworden
- die Zahl der Wiederaufnahmen gestiegen
- die Zahl der unfreiwilligen Hospitalisierungen gesunken
- die Anzahl der Fachärzte, Psychologen und anderer Berufe in
der Psychiatrie gestiegen
- verschiedene Typen ambulanter Dienste zur Nachbetreuung, Prävention,
Krisenintervention, Tagesklinik,
Arbeitsrehabilitationseinrichtungen und geschütztes Wohnen
wurden eingerichtet.
Diese Entwicklung wird üblicherweise als Psychiatriereform
interpretiert.
2. Zur sogenannten
Psychiatriereform in Österreich
Die österreichische Psychiatrie rangierte in den genannten
Indikatoren im Schlußfeld der Industriestaaten und war/ist geprägt
vom tragischen Erbe der Nazizeit, von Ressourcenmangel und von
geringem Interesse der Öffentlichkeit. Mit Verspätung ist auch
in Österreich eine Reformbewegung in Gang gekommen, wenngleich
eine Psychiatriereform im Sinn eines national übergreifenden
koordinierten Programms oder Maßnahmenpakets nicht stattgefunden
hat. In einer Studie über Sozialpolitik in Linz stellt E. TALOS,
1990, fest, daß die Psychiatriereform in Österreich im
wesentlichen 3 Schwerpunkte aufweist:
- "Die Wiener Psychiatriereform, welche als die Reform gilt.
- Das Beratungszentrum Griesplatz in Graz als erste gemeinde
psychiatrische Einrichtung in Österreich.
- Einzelne reformistische Korrekturen in verschiedenen Bundes ländern,
...."
Als erstes zukunftsweisendes ambulantes Modell für eine
angemessene Betreuung psychisch Erkrankter entstand bereits 1978
in Graz das Beratungszentrum für psychische und soziale Fragen.
In fast allen Bundesländern wurden in der Folge ambulante
sozialpsychiatrische Dienste eingerichtet, die von
unterschiedlichen Vereinen und Rechtsträgern betrieben werden
und auf unterschiedlichen Professionalitäts- und
Organisationsniveaus beträchtliche Arbeit leisten. Diese Dienste
sind z.T. mit multiprofessionellen Teams ausgestattet, betreiben
neben vielfältigen psycho-sozialen Beratungen und Therapien
manchmal auch Tageskliniken und Tagesstätten und kooperieren mit
Angehörigen, Ehrenamtlichen und Selbsthilfegruppen. Viele dieser
Einrichtungen sind finanziell und personell unzureichend
ausgestattet.
Die umfangreichsten und am besten koordinierten Veränderungen
wurden in Wien vorgenommen, wo 1979 vom Gemeinderat ein "Zielplan
für die psychiatrische und psychosoziale Versorgung"
beschlossen wurde.
(Grundsätze dieser Neuordnung waren u.a.:
"Allen Gruppen von psychisch Kranken, psychisch Behinderten
und geistig Behinderten sollen persönlichkeits- und
bedarfsgerechte Hilfen ( ....) unter Berücksichtigung,
Einbeziehung, Erhaltung und Förderung ihrer Eigenkompetenzen und
der ihrer Angehörigen zur Verfügung stehen.
Psychisch Kranke sollen bezüglich der Vorhaltung,
Differenzierung und Ausstattung von Hilfen ihres Bedarfs mit den
anderen Gruppen von Patienten gleichgestellt werden. Der Zugang
bzw. Übergang zu den jeweils bedarfsentsprechenden Hilfen ist
durch eine geeignete Versorgungsstruktur sicherzustellen" (S.
RUDAS, 1986)
Im stationären Bereich haben die "harten", vorwiegend
kontrollierenden Reaktionen der Psychiatrie auf abweichendes
Verhalten abgenommen, die sanfter kontrollierenden, helfend-integrativen
Ansätze sind gewachsen. In jüngster Zeit sind aber auch gegenläufige
Tendenzen erkennbar, wie z.B. der zunehmende Rückgriff auf die
Methode des E-Schocks.
Es kam in den letzten 10 Jahren zum Abbau von Betten und zur
Abnahme von Zwangseinweisungen. Differenzierungen der
Versorgungsangebote (z.T. nach dem Sektorprinzip etwa in Salzburg,
Wien und der Steiermark, z.T. nach diagnostischen Kriterien, etwa
in Kärnten) und Demokratisierungen in den psychiatrischen Großkrankenhäusern
sind vorgenommen worden. 2 gesetzliche Innovationen haben die
Situation entscheidend verbessert:
- mit der Reform der Entmündigungsordnung durch das
Sachwaltergesetz und
- der Reform der gesetzlichen Grundlagen von Zwangseinweisung und
- behandlung durch das Anhaltegesetz
werden die Grundrechte psychiatrischer Patienten besser geschützt.
3. Ungelöste
Probleme der psychiatrischen Versorgung in Österreich
1) Kraß unterversorgt sind nachwievor die meisten ländlichen
Regionen. Umfassende, flächendeckende Transformationen im Sinn
einer Strukturreform sind nur in wenigen Bundesländern bzw.
Regionen vorgenommen worden.
2) In der Folge der Ungleichheit und zunehmenden Unübersichtlichkeit
der Versorgungsangebote profitieren bestimmte Gruppen von
Psychiatriepatienten, wie die alten und chronischen Patienten,
die z.T. in Alten- und Pflegeheime überstellt wurden, besonders
wenig von den Innovationen oder müssen gar eine Verschlechterung
des Versorgungsniveaus und der Lebensqualität in Kauf nehmen.
3) Weiterhin hemmend wirksam bleibt in Österreich eine sozial-
und versicherungsrechtliche Diskriminierung psychisch kranker
Menschen (ASVG, Asylierung von Langzeitpatienten; etwa halbe Tagsätze
in Heil- und Pflegeanstalten gegenüber Allgemeinkrankenhaus-Tagsätzen),
ebenso die polizei- (un-)-rechtliche Diskriminierung psychisch
Kranker durch die Geisteskrankenkartei beim Innenministerium.
4) Unverändert bleibt weiterhin der Kompetenzendschungel bzw.
die Zersplitterung politischer und bürokratischer Kompetenzen in
Soziales, Gesundheitswesen, Wissenschaft/Forschung, Vorsorge,
Behandlung und Rehabilitation.
5) Ein als Datennotstand zu bezeichnender Mangel an
praxisrelevanter Forschung (es gibt keine, wie etwa in der BRD
durchgeführte, Enquete zur Lage der psychiatrischen Versorgung
in Österreich) und mangelhafte Dokumentation der wertvollen
Arbeit der einzelnen Initiativen führt zu Unübersichtlichkeit
und verhindert ein planvolles Vorgehen bei weiteren
Reformschritten.
6) Erhebliche Mängel in der Aus- und Fortbildung aller in der
Psychiatrie arbeitenden Berufsgruppen und insbesonders die
Dominanz des naturwissenschaftlichen Paradigmas in der Ärzteausbildung
behindern die Reformentwicklung.
Ein seit 1991 gültiges Psychologen- und Psychotherapiegesetz hat
zwar das ärztliche Behandlungsmonopol relativiert; die von den
Krankenkassen zu finanzierende Psychotherapie für breite Bevölkerungsschichten
wird aber nach heftigen Kämpfen der Ärzte vertreter erneut mit
einer ärztlichen Untersuchungsverpflichtung junktimiert.
Forderungen:
- Bedarfserhebung und Begleitforschung
- Kompetenzklärung in politischer und bürokratischer Hinsicht
auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene
- sozial- und versicherungsrechtliche Gleichstellung psychisch
Kranker mit körperlich Kranken
- Verbesserung der Aus- und Fortbildung
4. Zur sozialen Integration
Soziale Integration psychisch kranker Menschen ist praktisch
identisch mit dem Ziel der gemeindenahen ambulanten
Reforminitiativen. Als sozial gut integriert kann jemand gelten,
der eine angemessene Wohnung hat, in einem Arbeitsverhältnis
steht, über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen zu können
und der mit anderen Menschen in bedeutungsvollen Beziehungen
steht.
4.1. Zur
Arbeitsrehabilitation
Die durchaus nicht idyllische sondern harte,jedoch jahrtausende
lang stabile Form menschlichen Lebens und Produzierens in
landwirtschaftlichen und handwerklichen Großhaushalten, zu denen
natürlich Behinderte, psychisch Kranke und Alte gehörten, wurde
durch die marktwirtschaftlich organisierte Industrialisierung um
1800 wie ein Urknall in drei Segmente zerschlagen:
- Arbeit (Produktion)
- Familie (Reproduktion)
- soziale Institutionen (für "unproduktive" Gruppen
von Menschen)
Die Industrialisierung ersetzte die vorindustrielle Solidarität
der Starken mit den Schwachen zum Zweck eines störungsfreien
Produktionsablaufs durch den Sozialstaat. Der Staat transferiert
Steuergelder in Sozialeinrichtungen,und um den Verdacht der Begünstigung
von "Sozialschmarotzern" und "Faulpelzen" zu
entkräften verknüpft er die Verteilung der Sozialleistungen an
mehr oder minder erniedrigende Kontrollen.
Alle mit sozial Schwachen und Randgruppen Arbeitenden agieren im
Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle / von Heilen und Herrschen.
Arbeitsrehabilitation von psychisch kranken Menschen ist ein
Aspekt
der "sozialen Frage":
- was tun mit den unproduktiven Leistungsschwachen
- was machen wir mit denen, die nicht geeignet sind in den
Fabriken zu arbeiten, weil ihnen die Berechenbarkeit des
Verhaltens, Pünktlichkeit, Regelhaftigkeit und Befähigung zur
monotonen Arbeit abgeht.
Altenheime,
Waisenhäuser, Gefängnisse, Obdachlosenasyle, psychiatrische
Anstalten waren die traditionellen sozialstaatlichen Antworten.
In den Anstalten wurde/wird Beschäftigungstherapie zur
Kostenreduktion, zur Anpassung und Kontrolle und zur
Symptomreduktion angewandt.
In der Nazizeit wurde Arbeitswert mit Lebenswert gleich gesetzt
und nach dem Motto "wer nicht arbeitet soll auch nicht essen"
konsequent vorgegangen. Psychiatrische Diagnosen kamen nach einer
Phase des allmählichen Aushungerns (1942 "Halbierungserlaß")
später einem direkten Todesurteil gleich (Aktion T4).
Maxwell JONES, einer der Pioniere der psychiatrischen
Arbeitsrehabilitation, definiert 1952 in einer Publikation der
WHO ("rehabilitation in psychiatry"):
Rehabilitation ist "ein bestimmter Aspekt des Prozesses der Anpassung an oder der Wiedererholung von einer Erkrankung (sic!).
Therapie kann jedes Eingreifen genannt werden, daß darauf abzielt diesen Prozeß zustande zu bringen oder zu beschleunigen.
Der Begriff der Rehabilitation hat die Bedeutung bekommen, die soziologischen Aspekte des Wiedereingliederungsprozesses zu beschreiben, obwohl es keinen Grund dafür gibt diesen Aspekt derart abzutrennen. ( ... )
(Rehabilitation) kann als Versuch angesehen werden, den Patienten mit der bestmöglichen gesellschaftlichen Rolle auszustatten, die ihm ermöglicht, das Maximum an Aktivität zu erreichen, das seiner Persönlichkeit und seinem Interesse angemessen ist und zu dem er fähig ist."
Ergebnisse
von Langzeitstudien belegen, daß die entscheidende Verbesserung
der schizophrenen Grundstörung durch die Reduktion der Zeit
bewirkt wird, die der Patient mit Nichtstun verbracht hatte.
Nach K. DORNER, 1989, sollte ein Arbeitsplatz, der zur
beruflichen
Rehabilitation und Integration psychisch kranker Menschen
geeignet
ist, folgende Merkmale aufweisen:
- dauerhaft, sicher, schützend, entlastend
- flexibel auf Stimmungs- und Leistungsschwankungen der psychisch
kranken Menschen eingehen können
- ein therapeutisch wirksames Gefälle zwischen den Mitarbeitern
aufweisen
- vom Betriebsklima her positiv sein
- Nähe und Distanz ermöglichen
- das Ausleben psychischer Krisen erlauben und verkraften können
Arbeit ermöglicht:
- soziale Identität
- Selbstbestätigung
- soziale Integration
- Strukturierung des Lebens
- Partizipationsmöglichkeiten am kulturellen Leben
- mit der Entlohnung Teilnahme am Konsum
Arbeitslosigkeit führt zu:
- Verlust von Geld
- -"- regelmäßigen Aktivitäten
- -"- Rollen- und Statusidentität
- -"- Anerkennung durch die Gesellschaft
- -"- Partizipationsmöglichkeiten am sozialen, kulturellen
und politischen Leben
- -"- sozialer Erfahrung in einem Bereich, der emotional
geringer belastet ist als das Familienleben
- -"- der Freizeitstruktur
- regressiven Veränderungen der Wirklichkeitserfahrung
- Einengung, Passivität und Selbstwertverlust
- Erwartungsund Hoffnungslosigkeit
- Depressivität und Suizidalität
In Österreich ist berufliche Rehabilitation psychisch kranker
Menschen erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre ein Thema.
Arbeitsberatungszentren und Arbeitstrainingszentren werden allmählich
in allen größeren Städten eingerichtet.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der
Arbeitsrehabilitation sind:
1) das Behinderteneinstellungsgesetz -
ein Bundesgesetz -
von den praktisch in der Reha arbeitenden Helfern wird es weit
gehend als unbrauchbar qualifiziert, weil es auf lebenszeitlich
behinderte Menschen zugeschnitten ist und somit kaum auf
psychisch Behinderte anwendbar;
dies deshalb, weil psychische Krankheit durch Diskontinuität des
Verlaufs und häufigen Wechsel zwischen mehr oder minder
symtomfreien Intervallen einerseits und andererseits Phasen, Schüben
oder Episoden von Erkrankungen, welche dei Arbeitsunfähigkeit
stark reduzieren bis völlig einschmelzen, gekennzeichnet ist.
Dieses Gesetz kennt nur eine medizinalisierte in %-Zahlen
quantifizierende Einstufung von Behinderung und zieht als
wesentliches Kriterium psychischer Behinderung die Feststellung
des IQ heran.
Von dem zur Einstellung Behinderter über dieses Gesetz
verpflichteten Unternehmen entzieht sich etwa die Hälfte in Österreich
durch Bezahlung einer gesetztlich vorgesehenen geringen
Ausgleichstaxe.
2) das
Behindertengesetz -
ein Ländergesetz, das je nach Bundesland sehr unterscheidlich
gestaltet ist und unterschiedlich gehandhabt wird (in Vorarlberg
z.B. besteht Rechtsanspruch auf die Rehabilitation nach dem
Behindertengesetz und es ist auch Anonymität möglich!) -
von den praktisch tätigen Reha-Beratern wird dies als flexibler
eingeschätzt, weil es differenziertere Mögklichkeiten gibt:
es kennt a) Eingliederungshilfen
- b) geschützte Arbeit
Eingliederungshilfen in der Steiermark z.B. BFZ-Kapfenberg, LBZ-Andritz, Jugend am Werk;
Geschützter
Arbeitsplatz: arbeitsplatzspezifische und personenbezogenen
Einschätzung der Minderleistung nach Probemonat.
Auch bei diesem Gesetz besteht die Prolematik darin, daß die
Voraussetzung dafür in den Genuß der Unterstützung zu kommen,
an einen stigmatisierenden Prozeß der Anerkennung gebunden ist.
Das Anerkennungsverfahren: Teamsitzung z.B. im Magistrat Graz mit
Sozialarbeiter, Jurist, Arzt, Arbeitnehmervertreter.
3) das
Arbeitsmarktförderungsgesetz -
ein Bundesgesetz, das über die Landes- und die regionalen
Arbeitsämter durchgeführt wird -
es ist das flexibelste und für die Gruppe psychisch Kranker am
besten geeignete Gesetz.
Die Berater der Reha-Abteilung stellen die Behinderung fest, das Stigmatisierungsgrad ist am geringsten und reversibel! Dieses Gesetz sieht unterschiedliche Hilfen zum Berufseinstieg vor. In der Regel auf 1 Jahr begrenzt werden verschiedene Maßnahmen finanziert, wie etwa Umschulungen, Ausbildungen, Berufsorientierungs- und Berufsfindungskurse, sowie Initial- und Transitarbeitsplätze.
Wenn wir von
Arbeitsrehabilitation sprechen, ist zugleich immer die allgemeine
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik mit im Spiel.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut prognostiziert für Österreich
für die Jahre 1991 und 1992 - niedrigeres Wirtschaftswachstum -
geringere Beschäftigungszuwächse - Ansteigen der
Arbeitslosenrate (auf 6 und mehr %)
Vor diesem Hintergrund verschärft sich die strukturelle
Ungleichheit am Arbeitsmarkt und es kommt zu
negativen sozialen Auswirkungen wie Langzeitarbeitslosigkeit und
instabilen Beschäftigungskarrieren von unzureichend
qualifizierten Arbeitskräften, von älteren Menschen, von Frauen,
von Ausländern und von psychisch Kranken.
Jüngere Entwicklungen der Arbeitsmarktpolitik lassen
einschneidende Kürzungen der finanziellen Mittel erkennen. Mit
den Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik von nur 0,28%
des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegt Österreich im
internationalen Vergleich der OECD-Länder im Schlußfeld! War in
den 70er Jahren Vollbeschäftigung das erklärte sozial- und
gesundheitspolitische Ziel, so ist spätestens seit den Bemühungen
um eine EG-Mitgliedschaft Österreichs die Budgetkonsolidierung
oberstes Ziel. Eine sogenannte Sockelarbeitslosigkeit von über 5%
wird jetzt in Kauf genommen. Krankengelder, Arbeitslosen- und
Notstandsunterstützungen werden schärfer kontrolliert. Bei
sozialpolitischen innovativen Projekten, Kursgeldern,
Umschulungsund Ausbildungsmaßnahmen wird gespart. Diese
Sparpolitik trifft sozial Schwache am härtesten.
Arbeitsrehabilitationsprojekte wie Arbeitsberatungszentren und -trainingszentren
für psychisch Kranke werden zunehmend ausgehungert, sodaß deren
Initiatoren sich fragen:
"Wie sinnvoll sind berufliche Reha-Bemühungen, wenn die Chancen einer Wiedereingliederung aufgrund der Arbeitsmarktsituation und des Technologiewandels so gering sind, daß für höchstens 1 Drittel der psychisch Kranken eine Chance besteht?" (Ch. Rachbauer, Linz 1989)
Ca. 25% der Bevölkerung in Österreich weist eine behandlungsbedürftige
psychische Erkrankung auf.
Ca. 60% aller Arbeitslosen in Österreich leiden an einer
behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.
Erwachsene Psychiatriepatienten nach der Entlassung:
- 27% kehren auf ihren alten Arbeitsplatz zurück
- 20% gehen in die Früh- oder Arbeitsunfähigkeitspension
- 3% nehmen eine berufliche Reha-Maßnahme in Anspruch
Neurose oder Psychose als Ursache einer Berufsunfähigkeitspension:
- bei Arbeitern 6,3%
- bei Angestellten 11,0%
Es gibt 930 Plätze für Behinderte in geschützten Werkstätten,
davon 10% (= 93) für psychisch Behinderte.
Ein großes Problem der Arbeitsrehabilitation besteht ähnlich
wie bereits für die gesamte psychiatrische Reformbewegung
beschrieben, in der Uneinigkeit über die Zuständigkeiten, in
der Aufsplitterung der Kompetenzen.
Auf Bundesebene sind verschiedene Ministerien, auf Landesebene
verschiedene politische Ressorts jeweils nur teilweise
zuständig.
In ganz
Westeuropa gerät die Wohnungspolitik in eine ernste Krise. Vor
allem in den Großstädten gelingt es immer weniger, die Bedürfnisse
nach qualitativ annehmbaren und leistbarem Wohnraum zu
befriedigen.
Ursachen dafür liegen:
- in einem irrationalen Glauben an die Kräfte des Marktes, die
den Wohnungsmarkt zu einem Spekulationsfeld sondergleichen
gemacht haben.
- in einem Wandel der Wohnbaupolitik, weg von der Auffassung
sozial benachteiligte Schichten der Bevölkerung mit ausreichend
Wohnraum zu versorgen (wie z.B. im Wien der Zwischenkriegszeit)
hin zu einer an Mittelschichtstandards orientierten Subjektförderung
(Genossenschaftswohnbau).
Damit erhöht sich die "Eintrittsschwelle" zum
Wohnungsmarkt, welche soziale Außenseiter nicht mehr überwinden
können.
- in einer als Atomisierung zu bezeichnenden Entwicklung der
Familienstruktur, die dazu geführt hat, daß die Ein-Personen-Haushalte
in einigen Städten bereits 40 bis 50% ausmachen.
- Verkürzung der Arbeitszeit, Individualisierung der Freizeit
und sich verändernde Konsumstile führen zur Tendenz zu mehr und
intensiver genutztem Wohnraum. Das gilt im verstärktem Maß für
Außenseiter (Behinderte, Arbeitslose u. a.), die vergleichsweise
mehr Zeit in ihren Wohnungen verbringen.
Der Begriff therapeutische Wohngemeinschaft ist eine
Sammelbezeichnung für eine Vielfalt von betreuten Wohnformen,
die sich hinsichtlich ihrer Betreuungsintensität und Zielsetzung
unterscheiden:
1) Therapeutische Wohngemeinschaften
Sie haben ein strukturiertes Tages- und Therapieprogramm. Die
Rehabilitation des Klienten steht im Mittelpunkt der Bemühungen.
Die Aufenthaltsdauer ist zeitlich begrenzt. Solche
Wohngemeinschaften eignen sich unter anderem für psychisch
erkrankte Jugendliche, für Drogenabhängige, für Alkoholkranke
und für schizophrene Patienten.
2) Professionell betreute Wohngemeinschaften
Tägliche oder wöchentliche Kontakte in der WG haben meist zum
Ziel, daß sich die Bewohner besser fühlen, daß stationäre
Aufenthalte verringert oder verkürzt werden, daß die
Selbstverantwortlichkeit steigt und Selbstversorgung gelernt wird.
Diese Wohngemeinschaften können als Dauereinrichtungen oder als
Übergangseinrichtungen konzipiert sein.
3) Betreutes Einzelwohnen
Diese Wohnform kommt dem "normalen" Wohnen am nächsten.
4) Betreuer und Betreute wohnen gemeinsam
Diese Art der WG entspricht eher einem "antipsychiatrischen"
Grundsatz und wird vorwiegend für jüngere Bewohner von den
Diagnosegruppen Abhängigkeit und Verwahrlosung angebracht sein.
5) Autonome Wohngemeinschaften
Solche WG's werden zunächst von den Helfern initiiert, anfangs
unterstützt, später aber nicht mehr betreut.
Anzahl der
Plätze in Übergangswohnheimen und Wohngemeinschaften für
psychisch kranke Menschen in Österreich (1990)
| Land | Anzahl der Plätze |
| Wien | 44 |
| Niederösterreich | 36 |
| Oberösterreich | 96 (30 in Vorbereitung) |
| Salzburg | 47 (2 ÜWH in der Klinik) |
| Kärnten | 29 |
| Tirol / Osttirol | 70-80 |
| Vorarlberg | 80 (ca. 30 in 3 Wohngruppen in der Klinik) |
Die Gesamtzahl der Plätze betreuter Wohnmöglichkeiten im außerstationären
Bereich in Österreich kann auf etwa 600 geschätzt werden.
5. Die Tagesklinik
im Beratungszentrum in Graz
Definition und Funktion der Tagesklinik
Tageskliniken werden zu teil- oder halbstationären
Therapieeinrichtungen gerechnet, d.h. sie bieten einem
Krankenhaus vergleichbare Möglichkeiten. Die Patienten sind
jedoch nur 5 Tage in der Woche und eine begrenzte Zeit - in Graz
täglich von 9 bis 16 Uhr -, anwesend.
Zur Funktion der TK wird heute übereinstimmend angegeben (GLASCOTE
69, FINZEN 77, VELTIN 86), daß die tagesklinische Behandlung
dient:
1. der Alternative zur stationären Behandlung bei akuten Krisen
2. zur Nachbetreuung von Patienten nach einem stationären
Aufenthalt im Sinne einer Übergangseinrichtung
3. zur Behandlung primärer und sekundärer Krankheitsschäden
bei chronisch Kranken, als erste Stufe weiterer Rehabilitationsmaßnahmen.
Während in der Grazer TK in den Anfängen das Hauptanliegen in
der Reintegration chronisch hospitalisierter Patienten lag, kam
es in den späteren Jahren zu einer Verlagerung des Schwerpunktes
in Richtung Vorsorge und Vermeidung stationärer Aufenthalte.
Die Zuweisung in die TK erfolgte in den Anfängen hauptsächlich
über das Landesnervenkrankenhaus, dzt. vermehrt direkt über die
ambulante Beratung.
Das therapeutische Konzept der Tagesklinik in Graz
Unsere Tagesklinik versteht sich sowohl als Kriseninterventions-
wie auch als Rehabilitationstagesklinik. Die Arbeit stellt eine
Synthese von Sozialrehabilitation und Psychotherapie dar. Dabei
spielt die ARBEITSREHABILITATION eine große Rolle - diese wird
vor allem von der Beschäftigungstherapie, der Arbeitsberatung (in
enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsberatungszentrum und dem
Arbeitstrainingszentrum) und Vermittlung getragen. Sowohl in der
Beschäftigungstherapie wie auch durch das strukturierte
Tagesklinikprogramm insgesamt soll eine arbeitsähnliche
Situation in einem geschützten Klima - hergestellt werden. Dabei
ist wichtig, die spezifische Situation des Einzelnen zu berücksichtigen,
die Grenzen zwischen Unter- und Überforderung gemeinsam
auszuloten, ein Maß zu finden zwischen notwendiger Stützung und
zumutbarer Belastung.
Je nach Ausgangssituation des Klienten wird in der Beschäftigungstherapie
Wert darauf gelegt
- Vertrauen in die eigenen Fähigkeitenaufzubauen,
- Teilleistungsfähigkeiten wie z.B. Ausdauer und Konzentration
zu verbessern,
- mehr Spannungen auszuhalten u.s.w.
Werden die
hergestellten Produkte auch noch verkauft - wie z.B.
Musikinstrumente am Kunstmarkt u.v.a. mehr - steigert dies meist
die Motivation in der BTH. Von der Industriearbeit im Rahmen der
BTH sind wir aufgrund negativer Erfahrungen abgekommen.
PSYCHOTHERAPIE: die psychotherapeutische Arbeit vollzieht sich
sowohl in der Einzelarbeit wie auch in der Therapiegruppe und der
familienähnlichen Struktur der therapeutischen Gemeinschaft. Die
Betreuer stellen dabei eine Art "Ersatzfamilie" dar, -
Qualitäten wie Wärme, Geborgenheit, Ermutigung zur Initiative
und Tolerieren der Regression sind genauso erforderlich wie das
Wiederherstellen einer Vertrautheit mit der Realität, ohne diese
Realität aufzudrängen.
AKTIVIERUNG: Tageskliniken werden immer wieder mit Lebensschulen
verglichen. Gerade bei lang hospitalisierten Patienten müssen
verschiedene Fähigkeiten - wie Umgang mit Geld, Einkaufen, Ämterbesuche,
etc. wieder erlernt werden. Es soll dem Einzelnen beigestanden
werden, sich wieder so weit wie möglich selbständig in der
Gesellschaft zurechtzufinden. Dabei haben sich vor allem auch die
Reisen und die Ausflüge sehr bewährt. Dreimal jährlich finden
einwöchige Reisen statt (davon einmal ins Ausland), 14-tägig
ein Tagesausflug - daran beteiligen sich neben den TK-Teilnehmern
auch andere ambulant betreute Klienten und freiwillige Helfer.
ZUM TK-PROGRAMM ERGÄNZEND: vierwöchentlich findet regelmäßig
eine Medikamentenbesprechung statt, in der es vor allem um die
Aufklärung über Wirkung und Nebenwirkung der Psychopharmaka, um
die Entwicklung von Eigenverantwortung und die Motivation und Förderung
eines kritischen Umgangs mit diesen Medikamenten geht. Ebenfalls
vierwöchentlich findet eine Sozialgruppe zur Information über
soziale und rechtliche Fragen statt. Die Programmpunkte
Musiktherapie, Schwimmen, Großgruppe und Cafeteria,
Bewegungstherapie, Theatergruppe und Ausflug bzw. Kochen werden
als "offene Veranstaltung" angeboten, d.h. es nehmen außer
den Tagesklinikteilnehmern auch Klienten aus dem ambulanten
Bereich daran teil.
In einer WÖCHENTLICHEN TAGESKLINIKBESPRECHUNG für die
Mitarbeiter an der sowohl das TK-Team wie auch die
Bezugstherapeuten und wenn möglich die Therapiegruppenleiter (jeweils
ein Mann und eine Frau aus dem Nicht-TK-Team) teilnehmen - werden
neue TK-Klienten, TK-Indikationen, Aktuelles besprochen und
Informationen zusammengetragen, koordiniert. Dabei zeigt sich
gerade in diesen Besprechungen der Vorteil eines
multiprofessionellen Teams bei der Betreuung von psychotischen
Patienten. HELD, 1979, "Die Mitarbeiter so eines Teams können
die nötige Standfestigkeit und Flexibilität zur Verfügung
stellen, um in psychotischen Krisen als 'Behältnis' des
versprengten Ichs zu dienen."
[TK-PROGRAMM]
Verwendete Literatur:
M. COPONY: Die Tagesklinik als integraler Bestandteil einer
gemeindepsychiatrischen Einrichtung
unveröffentlichtes Manuskript, Graz 1991
K. DÖRNER:
Arbeit für alle macht das Sozialsystem überflüssig
in: K. Dörner und L. Walczak (Hrsg.), Landschaftspflege,
Aufhebung der Psychiatrie in der Kommune, Verlag Jakob von Hoddis,
Gütersloh 1991
CH. FLECK:
"Wohnen und Politik"
in: Gemeindenahe Psychiatrie, 6.Jg., Heft 4, 1984
R. FORSTER:
Wo steht die "Psychiatriereform"?
in: R. Forster und J.M. Pelikan, Psychiatriereform und
Sozialwissenschaft, Facultas-Verlag, Wien 1990
GLEIS, SEIDEL, ABHOLZ: "Soziale Psychiatrie"
Zur Ungleichheit in der psychiatrischen Versorgung, Frankfurt,
1973
U. MEISE, F. HAFNER, H. HINTERHUBER (Hrsg.): Die Versorgung
psychisch Kranker in Österreich, Springer-Verlag, Wien 1991
CH. RACHBAUER: Arbeits- und Beschäftigungsmodelle in Österreich,
in: Gemeindenahe Psychiatrie 3/4/89, Zeitschrift der Österr.
Gesellschaft für Gemeindenahe Psychiatrie, 10.Jg., Nr. 32
E. SCHULLER: "Wege für psychisch Erkrankte" - Betreute
WG's für psychisch Erkrankte, unveröffentlichtes Manuskript,
Graz, Dez. 1990